Wann sollte ich mich auf Corona testen lassen?

Testpflicht: Bei der Rückkehr von einer Reise aus Risikogebieten besteht eventuell eine Testpflicht innerhalb von 48 Stunden. Bitte beachten Sie, dass die Bundesregierung  fortlaufend prüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Aktuelle Informationen veröffentlichen das RKI und das Auswärtige Amt.

Freiwillige Tests sind im Sinne eines solidarischen Verhaltens vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Gewissheit darüber haben möchten, ob sie momentan ansteckend – also infektiös – sind und damit eine Gefahr für andere darstellen.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • Erkältungs- oder Grippesymptome auftreten (Husten, Fieber, Schnupfen und Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns)
  • Kontakt zu einer infizierten Person bestand
  • Sie Aufenthalt in einer Region mit erhöhter 7-Tage Inzidenz an Erkrankungen hatten
  • Außerdem ist vor Treffen mit der Familie und Freunden, Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder einer Rückkehr zum Arbeitsplatz ein Corona Test unbedingt zu empfehlen.

Ist der test weiterhin kostenlos?

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

 

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen insbesondere vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

 

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wann muss ich für den test 3€ zahlen?

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)

 

Welche Nachweise werden benötigt?

Bitte nutzen Sie die folgende Übersicht um einen Überblick über die benötigten Nachweise zu erhalten:

 

 

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Übersicht Nachweise Einteilung Zuzahlung Bürgertest
Einteilung Zuzahlung - Kostenfreier Test
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Was gibt es vor einem Test zu beachten?

Für ein aussagekräftiges Testergebnis sollten Sie mindestens 15 Minuten vor dem Test keinen Kaugummi kauen, etwas essen, trinken oder auch Rauchen.

Was ist der Bürgertest und handelt es sich dabei um einen Antigen-Schnelltest?


Bei dem sogenannten Bürgertest handelte es sich um einen klassischen Antigen-Schnelltest. Seit dem 13. November haben wieder alle Bürger Anspruch auf kostenlose Testungen auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Es handelt sich dabei um PoC-Antigen-Tests / Schnelltests, diese können im Rahmen der Verfügbarkeit auch mehrmals pro Woche in Anspruch genommen werden.

Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Nach neuester Verordnung ist er Antigen-Schnelltest auch zur Freitestung aus der Quarantäne oder Isolation zulässig. Bitte informieren Sie sich aber in jedem Einzelfall beim zuständigen Gesundheitsamt und beachten die aktuell geltenden Verordnungen.

FÜr wen ist der Antigen-Schnelltest sinnvoll?

Antigen-Tests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Alltagssituation liefern – etwa bei einem Familientreffen oder einer Zusammenkunft mit Freunden. Personen, die viel Umgang mit Menschen oder Kontakt zu Risikopersonen haben, können Antigen-Tests nutzen, um zu prüfen, ob der Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Dadurch können sie ihr Umfeld und ihre Mitmenschen besser schützen.

Was untersucht der Antigen-Schnelltest und welche Aussagekraft hat er?

Durch einen Abstrich kann der Antigen-Test spezifische Eiweißfragmente (Proteine) nachweisen, die strukturell oder funktionell ein Bestandteil des Corona Virus (SARS-CoV2) sind. Die Durchführung des Antigen-Tests verläuft unkompliziert und schnell, da anhand einer Patientenprobe (Abstrich) eine qualitative “Ja/Nein” Antwort geboten werden kann. 

Prinzipiell ist zu sagen, dass ein Testergebnis immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Ein negatives Testergebnis heißt, dass zum Zeitpunkt der Testung keine Sars-CoV-2-spezifischen Antigene nachgewiesen werden konnten. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 liegt demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor. Das Ansteckungsrisiko gegenüber Dritten ist in dem Fall aktuell gering.

Ein negatives Ergebnis schließt dennoch zu keinem Zeitpunkt eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion aus. Es gibt Gründe, warum Testergebnisse falsch negativ oder auch falsch positiv ausfallen können. Dazu gehören Faktoren wie Zeitpunktpunkt der Testung (wie hoch ist die Virenlast), Durchführung und seltene statistische Besonderheiten.

Daher sollten Sie auch bei einem negativen Ergebnis eines Antigen-Schnelltests unbedingt umsichtig handeln und die AHA+L+A-Formel einhalten. 

Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen.

Wenn Sie akute Corona-Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit oder allgemeine Schwäche haben, dürfen Sie den Schnelltest zum Schutz unserer Mitarbeiter und anderer Testprobanden nicht bei uns machen.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Corona Test nicht ausgewertet werden kann. Nicht eindeutige Testergebnisse können beispielsweise durch fehlerhafte Testkassetten oder durch eine zu geringe Menge an Probenmaterial zustande kommen. Wenn das Testergebnis nicht eindeutig ausgewertet werden kann, bieten wir Ihnen eine kostenlose Wiederholung des Corona Tests an. 

Was ist zu tun, wenn das Testergebnis des Antigen-Schnelltests positiv ausfällt?

Schnell- und Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests. Ein positives Ergebnis stellt also einen ersten Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Es handelt sich dabei um keine Diagnose. Positive Antigen-Schnelltests müssen jedoch den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer und sehr zeitnah ein PCR-Test zur Abklärung gemacht werden. 

 

Die getestete Person hat sich bis zur Klärung durch einen PCR-Test sofort in häusliche Isolation zu begeben.

 

Um einen Termin für einen PCR-Test zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Hausarzt, einer geeigneten Arztpraxis oder einem geeigneten Testzentrum auf. 

Ab welchem Alter darf der Test gebucht werden?

Grundsätzlich dürfen Personen ab 5 Jahren getestet werden. Jedoch muss eine gesetzliche Vertretungsperson (Eltern) für Kinder unter 14 Jahren den Termin buchen und bei diesem anwesend sein. Kinder über 14 Jahren dürfen, mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten, einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.